Verweilen und Überspringen
Stellt sich heraus, dass ein Kind die Ziele seiner Jahrgangsstufe nicht erreichen wird, kann es auf Antrag der Eltern diese Jahrgangsstufe wiederholen. Wenn ein Kind herausragende Leistungen und ein überdurchschnittliches Lernvermögen zeigt, kann es eine Jahrgangsstufe überspringen. In beiden Fällen kann das Kind in seinem vertrauten Umfeld der Lerngruppe verbleiben und den entsprechenden Stufenunterricht der vorhergehenden oder der nächsten Jahrgangsstufe besuchen.